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400 Euro Job: Rechte und Pflichten

Steuern und Krankenversicherung bei niedrigem Gehalt

Bei 400 Euro Jobs, so genannten "Geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen", ist der Arbeitnehmer von Steuer- und Sozialabgaben befreit, da der Arbeitgeber für diese eine anteilsmäßige Pauschale zahlt. Allerdings ist auch in einem 400 Euro Job eine Krankenversicherung Pflicht: Wer nicht anderweitig krankenversichert ist, muss für den 400 Euro Job selbst eine Krankenversicherung abschließen.

Krankenversicherung im 400 Euro Job: Möglichkeiten

Wird ein 400 Euro Job als Nebentätigkeit zu einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausgeübt, ist der Arbeitnehmer in der Regel bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und muss keine weiteren Maßnahmen für seinen Minijob erfüllen. Dies gilt auch, wenn er über die Familienversicherung seines Ehepartners oder die Eltern bereits Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist. Für die Familienversicherung über den Partner oder die Eltern gilt eigentlich eine Einkommensgrenze von ca. 350 Euro, bei einem 400 Euro Job beziehungsweise einem "geringfügigen Beschäftigungsverhältnis" wurde sie jedoch auf 400 Euro erhöht.
Wenn allerdings weder eine Familienversicherung noch ein sozialversicherungspflichtiger Hauptberuf vorliegen, muss der Arbeitnehmer eines 400 Euro Jobs eine freiwillige Krankenversicherung abschließen.

Freiwillige Krankenversicherung im 400 Euro Job: Gesetzlich oder privat?

Muss für den 400 Euro Job eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden, besteht die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten. Während der Beitrag für eine gesetzliche Krankenversicherung bei rund 140 Euro im Monat liegt, wird er in der privaten Krankenkasse anhand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und jeweiligen Leistungen berechnet. In der Regel liegt der Beitrag hier bei 150 bis 200 Euro, kann jedoch entsprechend der gewählten Leistungen stark variieren.

Besonderheiten der Krankenversicherung im 400 Euro Job

In einem Krankheitsfall findet bei einem 400 Euro Job trotz Krankenversicherung keine Lohnfortzahlung statt. Lediglich in den ersten sechs Wochen nach einem Arbeitsausfall wird vom Arbeitgeber der Lohn fortgezahlt. Die Krankenkasse kommt nämlich bei einem 400 Euro Job nicht für den Lohnersatz auf, auch dann nicht, wenn ein sozialversicherungspflichtiger Hauptberuf ausgeübt wird.


© StepStone 2011

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