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Die erste Reisekostenabrechnung
Auch wenn vieles heute per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz vom Arbeitsplatz aus erledigt werden kann - solange wir Menschen uns noch nicht von A nach B beamen können, gibt es trotz ausgefeilter Technik hin und wieder keine Alternative zum herkömmlichen Reisen. Wer beruflich mit Bahn, Auto oder Flugzeug unterwegs ist, muss sich daher mit dem Thema Reisekostenabrechnung auseinandersetzen.
Reisekostenabrechnung: So gibt's das Reisegeld zurück!
Reisekosten sind die Kosten für Fahrt, Übernachtung, Verpflegung sowie Nebenkosten wie Park- und Telefongebühren. Da Geschäftsreisen keine Vergnügungsfahrten sind, sondern Reisen, die dem Geschäft dienen, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden - bei Selbstständigen als Betriebsausgaben, bei Angestellten als Werbungskosten. Für die Reisekostenabrechnung genügen bei Zug- oder Flugreisen die Quittungen als Beleg. Wer hingegen mit dem privaten PKW unterwegs ist, braucht ein Fahrtenbuch, in dem die beruflich zurückgelegten Kilometer festgehalten werden. Dabei werden entweder die laut Tankquittung angefallenen tatsächlichen Kosten berechnet, ein aufs Auto zugeschnittener Kilometersatz oder eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer. In diesen Pauschalbeträgen sind Abnutzungs- und Wartungskosten bereits inbegriffen.Reisekostenabrechnung: Quittungen sammeln und Fahrtenbuch führen
Falls das Unternehmen nicht ohnehin alle Kosten für die Reise übernimmt, kann der Restbetrag in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Sind die Reisekosten nicht eindeutig zu bestimmen, gibt es diverse Pauschalen, die zum Beispiel ein Frühstück auf 4,80 Euro beziffern. Wer ganze Tage unterwegs ist, kann in der Reisekostenabrechnung Tagespauschbeträge angeben. Wer mindestens acht Stunden unterwegs ist, kann 6 Euro geltend machen, bei 14 bis 24 Stunden sind es 12 Euro, ab 24 Stunden 24 Euro. Bei Reisen ins Ausland sind die Pauschalen für die Reisekostenabrechnung entsprechend höher.Reisekostenabrechnung: Für geschicktes Rechnen gibt es Geld zurück
Es lohnt sich, die Reisekostenabrechnung ernst zu nehmen. Selbst, wenn für die Übernachtung beim Bruder oder Bekannten einmal keine tatsächlichen Kosten anfallen - für alles gibt es Pauschalen, die in der Reisekostenabrechnung aufgeführt werden können. Für Übernachtungen bei privat sind das immerhin 20 Euro pro Nacht.© StepStone 2011
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