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Elterngeld: Wie hoch ist Ihr Anspruch?

Anspruch auf Elterngeld

Um werdende Eltern zu unterstützen, zahlt der Staat seit 2007 das sogenannte Elterngeld. Die besondere finanzielle Situation wird dadurch ein wenig abgefedert. Der jeweilige Anspruch, die Aufteilung und der tatsächliche Betrag des Elterngeldes hängen von verschiedenen Faktoren ab. Desweiteren werden an diesem Unterstützungsmodell gelegentlich Änderungen vorgenommen, weshalb man das Elterngeld seit Anfang 2011 wieder neu betrachten sollte.

Anspruch auf Elterngeld und tatsächlicher Betrag

Das Elterngeld ergänzt den Mutterschutz und verlängert die finanzielle Unterstützung um bis zu 14 Monate (sogenannte Lebensmonate des Kindes). Ehepartner haben dabei alleine maximal Anspruch auf zwölf Monate, der andere Ehepartner kann dann die verbleibenden zwei Monate Elterngeld für sich beantragen. Auch eine Teilung ist hierbei möglich, wobei die Ehepartner dann jeweils sieben Monate unterstützt werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 14 Monate. Das Elterngeld ist dabei abhängig vom vorigen Nettoeinkommen.

Weniger Gehalt, mehr Elterngeld

Davon werden 67% angerechnet, allerdings maximal 1800 Euro und mindestens 300 Euro. Wenn das zugrundeliegende Nettoeinkommen unter 1000 Euro im Monat liegt, kann das Elterngeld schrittweise sogar bis auf 100% des vorigen Nettogehalts aufgestockt werden. Für Familien mit mehreren Kindern wird ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich gewährleistet. Auch Nebentätigkeiten sind prinzipiell möglich, allerdings sollten dabei die entsprechenden Grenzen bezüglich der Freibeträge eingehalten werden.        

Die Änderungen für das Elterngeld ab Januar 2011

Ursprünglich wurde das Elterngeld nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt, sofern man nur den Mindestbeitrag bezogen hatte. So konnte man das Elterngeld zusätzlich auch zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten ohne, dass der Anspruch auf ALG II dadurch beeinflusst wurde. Seit und Januar 2011 wird aber auch dieser Mindestbetrag vollständig als Einkommen beim ALG II angerechnet. Davon betroffen sind auch sämtliche bereits 2010 bewilligte Anträge auf Elterngeld, sofern Zahlungen bis einschließlich 2011 erfolgen. Desweiteren wird die Ersatzrate des Elterngeldes bei einem Nettoeinkommen zwischen 1200 Euro und 1240 schrittweise von 67% auf 65% gesenkt. Ab einem Nettoeinkommen von 1240 Euro erhält man ab 2011 65% Ersatzrate.  


© StepStone 2011

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