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Ferienjobs: Müssen Schüler Steuern zahlen?

Frerienjobs und Steuern

Wer sich als Schüler etwas dazuverdienen möchte, hat dazu während der Schulzeit sehr beschränkte Möglichkeiten. Optimal ist ein Ferienjob, aber auch hier kann es passieren, dass der Staat seine Hand aufhält und Steuern fällig werden. Damit von dem verdienten Geld möglichst viel in der eigenen Tasche landet, gibt es einige Dinge zu beachten.

Steuern und Ferienjobs - Jugendschutz

Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Schüler zum ersten Mal als Arbeitnehmer Geld verdienen. Eine besondere Situation ergibt sich dabei allerdings durch die Schulpflicht. Bis zum 18. Lebensjahr gelten Jugendliche, solange sie "vollschulpflichtig" sind, rechtlich als Kinder. Dadurch beschränkt sich die normal erlaubte Arbeitszeit auf täglich zwei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr, nach der Schulzeit. Nur in den Ferien können Schüler wesentlich längere Arbeitszeiten realisieren, nämlich bis zu 40 Wochenstunden, aber nicht mehr als acht Stunden täglich. Mit einem Ferienjob kann ein Schüler also eine Menge verdienen, häufig genug, dass Steuern zum wichtigen Thema werden.
 

Steuern und Ferienjobs - Die undankbare Kombination

Wer einen Ferienjob ausübt, muss auch Steuern zahlen. Ausnahme sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs), hier werden diese Abgaben vom Arbeitgeber übernommen und der Beschäftigte erhält bis zu 400 Euro. In der Regel ist ein Ferienjob aber ein rentableres Beschäftigungsverhältnis. Mit den höheren Einkünften steigt auch die Gefahr, Steuern zahlen zu müssen. Grundsätzlich liegt der Verdienst im Ferienjob bei bis zu 800 Euro  

Die Grenzen für Steuern bei Ferienjobs

In der Regel fällt man als Schüler in die günstige Lohnsteuerklasse I. Für einen Ferienjob optimal, da man durch verschieden Freibeträge eventuell einbehaltene Steuern am Jahresende zurückholen kann. Allerdings muss man auch beim Ferienjob auf die Termine des Finanzamtes achten, damit man seine Steuern auch zurück bekommt. Übrigens sind alle Schüler sowohl bei der Anfahrt und auch während der Arbeit ist gesetzlich unfallversichert.
 

© StepStone 2011
 

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