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Der Tarifvertrag beinhaltet allerdings auch einen so genannten schuldenrechtlichen Teil, der die Rechtsbeziehungen zwischen den Tarifpartnern, also Friedenspflicht, Durchführungspflicht und Schlichtungsvereinbarungen, betrifft.
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Gehälter im Öffentlichen Dienst
Angehörige des öffentlichen Dienstes, also Beschäftigte (nicht Beamte) bei Bund, Ländern, Landkreisen, Gemeinden oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden entsprechend des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt. Beschäftigungsverhältnisse bei Bund oder Kommunen werden nach TVöD, solche bei Ländern nach TV-L geregelt.
Inhalte des Tarifvertrags
Der Tarifvertrag regelt die Rechtsverhältnisse der Tarifparteien, vor allem die Höhe des Einkommens, die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Arbeitsbedingungen sowie Kündigung und Entlassung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Auch finden sich die Beschreibungen der jeweiligen Entgeltgruppen, mögliche Leistungszulagen oder Zielvereinbarungen.Der Tarifvertrag beinhaltet allerdings auch einen so genannten schuldenrechtlichen Teil, der die Rechtsbeziehungen zwischen den Tarifpartnern, also Friedenspflicht, Durchführungspflicht und Schlichtungsvereinbarungen, betrifft.
Vergütung nach Tarifvertrag
Seit 2005 gibt es für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine einheitliche Entgelttabelle im Tarifvertrag TVöD. Sie besteht aus 15 Entgeltgruppen, zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen. Die Entgeltgruppen eins bis vier gelten für An- und Ungelernte (vergleichbar mit dem einfachen Dienst), die Entgeltgruppen fünf bis acht für Beschäftigte mit einer mindestens zwei- bis dreijährigen Ausbildung (vergleichbar mit dem mittleren Dienst), die Gruppen neun bis 12 bei einem Fachhochschulstudium beziehungsweise einem Bachelor-Abschluss (vergleichbar mit dem gehobenen Dienst) und die Entgeltgruppen 13 bis 15 für Beschäftigte, die über ein Hochschulstudium beziehungsweise einen Master-Abschluss verfügen (vergleichbar mit dem höheren Dienst). Innerhalb dieser Entgeltgruppen kann man je nach Berufserfahrung in den vier Entwicklungsstufen aufsteigen. Der Aufstieg von Stufe eins auf zwei ist nach einem Jahr, der von Stufe zwei auf drei nach zwei weiteren Jahren, der von Stufe drei auf vier nach drei weiteren Jahren vorgesehen. Je nach Entgeltgruppe und Stufe ergeben sich innerhalb des Tarifvertrages erhebliche Gehaltsunterschiede.Monatsengelte im Tarifvertrag
Bis zum 31. Juli 2011 gelten im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes folgende Monatsentgelte (Auswahl nach Entgeltgruppen und Entwicklungsstufen):| Entgeltgruppe 1- 4 | Min. 1441,58 Euro | Max. 2299,39 Euro |
| Entgeltgruppe 5- 8 |
Min. 1875,33 Euro | Max. 2743,95 Euro |
| Entgeltgruppe 9- 12 |
Min. 1875,33 Euro | Max. 4585,84 Euro |
| Entgeltgruppe 13- 15 |
Min. 1875,33 Euro | Max. 6123,46 Euro |
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