Kindergeld und Freibeträge: Das müssen Studenten beachten
Häufig reichen BAföG und elterliche Unterstützung nicht aus, um den teuren Studentenalltag mit hohen Mieten und teuren Büchern zu finanzieren. Ein Studentenjob ist deshalb für viele mühsamer Alltag. Damit aber das hart verdiente Geld auch in der eigenen Tasche bleibt, ist es sinnvoll, sich mit Freibeträgen und Kindergeld auseinanderzusetzen.
Jahreseinkommen als Richtwert für Freibeträge und Kindergeld
Im Vergleich zum Einkommen von Festangestellten verdient man als Student in der Regel deutlich weniger Geld. Trotzdem überschreitet man die jährliche Einkommensgrenze von 8004 Euro manchmal relativ schnell und muss dann den Verdienst versteuern. Wer bei gesetzlichen Regelungen zu Freibeträgen und Kindergeld den Überblick behält, verschafft sich dadurch einen finanziellen Vorteil.Freibeträge, Kindergeld und die Werbungskosten
Beispielsweise kann man Ausgaben, die man im Zusammenhang mit seiner Arbeit hat, als sogenannte Werbungskosten absetzen. Zur Vereinfachung werden diese finanziellen Aufwendungen zu 920 Euro im Arbeitnehmerpauschbetrag zusammengefasst. Dieser Betrag kann abgesetzt werden, ohne dass einzelne Belege erbracht werden müssen. Was natürlich einige Zeit und Nerven spart. Weitere Faktoren für die finanzielle Planung um Freibeträge und Kindergeld sind Vorsorgepauschale und die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben für Studenten, hier lassen sich zum Beispiel die kostspieligen Bücher absetzen. Das so "runtergerechnete" Jahreseinkommen dient dann für Freibeträge und Kindergeld als Richtwert.Rücksicht nehmen auf die Eltern bei Freibeträgen und Kindergeld
Für das Kindergeld werden zusätzlich zum Jahreseinkommen auch andere Einkünfte, wie Weihnachtsgeld, Erbschaft, etc. berücksichtigt. Man orientiert sich hier am sogenannten Grenzbetrag. Wird dieser (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) überschritten, gibt es kein Kindergeld mehr. Den Überblick über Freibeträge und Kindergeld zu behalten, ist also auch wichtig für den Geldbeutel der Eltern. Der Grenzbetrag für die Einkünfte beträgt zurzeit 8004 Euro, kann aber auch zum Beispiel mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag gedrückt werden. Für Studenten wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Wer Zivildienst leistet oder zum Bund geht, bekommt diese Zeit angerechnet.© StepStone 2011
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