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Notar

Der Beruf des Notars

Der Notar ist für die Beurkundung diverser Rechtsgeschäfte und die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Dabei wendet er die gesetzlichen Vorschriften fachkundig an und berät bei der Ausarbeitung wichtiger Verträge.

Juristische Ausbildung als Notar

Grundvoraussetzung für die Arbeit als Notar ist ein rechtswissenschaftliches Studium, dessen Aufnahme in der Regel nur mit einer sehr guten Durchschnittsnote im Abitur möglich ist. Nach dem Ersten Staatsexamen, dem juristischen Referendariat und der Zweiten Staatsprüfung erfolgt eine Zulassung in den dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor. Erst nachdem dieser lange Ausbildungsweg erfolgreich absolviert wurde, kann eine Bestellung zum Notar durch die Landesjustizbehörde erfolgen. In manchen Bundesländern ist auch langjährig tätigen Rechtsanwälten bei entsprechender fachlicher Qualifikation die Tätigkeit als Notar möglich.

Notar: Rechtskundiger Fachmann mit beratender Funktion

Der Notar beurkundet Verträge und andere Schriftstücke, nachdem er sie sorgfältig auf Einhaltung der gesetzlichen Regelungen geprüft und die beteiligten Parteien über die Vor- und Nachteile der enthaltenen Klauseln aufgeklärt hat. Bei Unstimmigkeiten erkundigt er sich nach dem Willen aller Beteiligten und versucht anschließend, zwischen ihnen zu vermitteln und eine juristisch ordnungsgemäße Regelung für seine Mandanten zu finden. Außerdem beglaubigt der Notar Kopien wichtiger Dokumente und steht bei der Erstellung eines Testamentes beratend zur Seite. Darüber hinaus kann er auch in der Vermögens- oder Konkursverwaltung tätig sein.

Perspektiven und Chancen als Notar

In der Regel ist der Notar in Notariaten oder Rechtsanwaltskanzleien mit angeschlossenem Notariat tätig. Des Weiteren kann er auch in der privaten Wirtschaft eingesetzt werden, beispielsweise als Insolvenzverwalter oder in der Rechtsberatung. Bei der Stellensuche als Notar ist die Jobbörse StepStone eine gute Hilfe. Die professionelle Plattform hat sich auf Fach- und Führungskräfte spezialisiert. Auch die Existenzgründung mit einem eigenen Notariat ist eine mögliche Alternative. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen für die Zulassung gibt. Eine Benennung durch das Landesjustizministerium ist in jedem Fall erforderlich.

 
© StepStone 2011

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