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Ratgeber Lohnsteuerkarte
Für den größten Teil der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland war sie ein allgegenwärtiger Begleiter, die Lohnsteuerkarte. Bis 2010 war sie wichtiger organisatorischer Bestandteil des Lohnsteuersystems. Auch wenn jetzt auf das elektronische System umgestellt wird, bleiben die wichtigsten Bestandteile der Lohnsteuerkarte bestehen.
Die Lohnsteuerkarte für die richtige Lohnsteuerklasse
Die Funktion der Lohnsteuerkarte besteht darin, dass sie dem Arbeitgeber ermöglicht, die Lohnsteuer zu berechnen. Abhängig von Beschäftigungsverhältnis oder Beziehungsstatus wird man in eine Lohnsteuerklasse von I bis VI eingeteilt. Welche Lohnsteuerklasse man hat, beeinflusst empfindlich die Besteuerung des Einkommens und die gewährten Freibeträge. Während man mit Lohnsteuerklasse I neben dem Grundfreibetrag und verschiedenen anderen Vorzügen steuerlich gut aufgestellt ist, fallen diese Vorteile bei einem zweiten Beschäftigungsverhältnis und in der Lohnsteuerklasse VI komplett weg. Diese Informationen sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer. Auch andere Informationen wie Religionszugehörigkeit oder Geschlecht findet man auf der Lohnsteuerkarte.Ohne Lohnsteuerkarte ins Jahr 2011
Zum Beginn des Jahres 2011 werden keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr versendet, da auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden soll. Die Datenbank Elstam II übernimmt ab 2012 sämtliche Funktionen der alten Lohnsteuerkarte. Auch die Zuständigkeit ändert sich: Während bisher die jeweilige Gemeinde für die Organisation zuständig war, wird diese nun zentral vom Finanzamt übernommen. 2011 ist dieses System aber noch nicht verfügbar, deshalb bleibt die Lohnsteuerkarte von 2010 gültig. Sollte sich das Arbeitsverhältnis ändern, z.B. wenn man bei einem neuen Arbeitgeber anfängt, dann muss man sich eine Bescheinigung beim Finanzamt holen.Wie es nach der Lohnsteuerkarte weitergeht
Ab 2012 bekommt der Arbeitgeber die Informationen, die früher auf der Lohnsteuerkarte zu finden waren, in der Datenbank Elstam II. Er benötigt dazu lediglich die persönliche Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Für Auszubildende soll es übrigens 2011 eine Sonderregelung geben, sie werden ohne zusätzliche Bescheinigung direkt in die Lohnsteuerklasse I eingestuft.© StepStone 2011
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