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So viel verdienen Referendare

Gehälter im Referendariat

Ist das Grundstudium abgeschlossen, beginnt die zweite Phase der Lehrerausbildung: das Referendariat. Eine herausfordernde Zeit, in der die zukünftigen Lehrer den Schulalltag erstmals aus Lehrersicht kennen lernen, ihre ersten eigenen Klassen unterrichten und zwischendurch immer wieder geprüft werden. Mit welchem
Referendariatsgehalt wird diese Arbeit belohnt?

Referendariatsgehalt hängt von Schulart, Bundesland und Familienstand ab

Ein pauschales Referendariatsgehalt gibt es nicht. Bildungspolitik ist Ländersache, und daher fällt auch das Referendariatsgehalt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Die niedrigste Besoldung für Referendare gibt es in Berlin, die höchste im Süden Deutschlands. Neben dem Bundesland ist die Schulart ein weiterer Faktor, der die Höhe des Referendariatsgehalts entscheidend beeinflusst. Ein Lehrer am Gymnasium verdient mehr als ein Lehrer an der Haupt- oder Grundschule. Zusätzlich zum Referendariatsgehalt gibt es für verheiratete Referendare und solche mit Kindern Familienzuschläge, die das Gehalt ein wenig aufbessern.

Referendariatsgehalt: Zuschläge für Ehepartner und Kinder

Ein paar konkrete Beispiele: Ein Referendar, der an einer Berliner Schule sein Referendariat macht und später einmal zwei Fächer unterrichten wird, bekommt im Jahr 2011 ein Referendariatsgehalt von rund 1036 Euro. Das gleiche Referendariatsgehalt erhält auch ein Lehrer, der später an einer Sonderschule unterrichten wird. Ist der Referendar verheiratet, gibt es rund 107 Euro obendrauf; hat er zudem noch ein Kind, sind es rund 198 Euro. Referendare an Grund-, Haupt- und Realschulen in Nordrheinwestfalen bekommen ein Referendariatsgehalt von rund 1094 Euro. Für Verheiratete gibt es 113 Euro Familienzuschlag, für Eltern 210 Euro zusätzlich.

Referendariatsgehalt: Viel Netto vom Brutto

Bleibt die Frage, wie viel Netto vom Brutto bleibt. Da das Referendariatsgehalt ohnehin nicht gerade üppig ausfällt, halten sich die steuerlichen Abzüge durch Lohn- und Kirchensteuer in Grenzen. Referendare müssen keine Rentenversicherung zahlen und sind beihilfeberechtigt. Dementsprechend trägt der Arbeitgeber 50 Prozent aller Krankheitskosten, der Rest läuft in der Regel über eine private Krankenversicherung.


© StepStone 2011
 

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