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Steuererklärung: Was Sie absetzen können

Steuern und Gehalt: Tipps zur Steuererklärung

Bei der jährlich anfallenden Steuererklärung gilt es nicht nur, die gesetzliche Frist einzuhalten. Auch sollten Sie sich informieren, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann. Denn nicht nur Freiberufler und Selbstständige sondern auch Arbeitnehmer können viele Ausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wann endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung?

Die gesetzliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet mit dem 31. Mai des folgenden Jahres. Eine Verlängerung der Frist ist aber in der Regel mit entsprechender Begründung für sämtliche Steuererklärungen möglich. Normalerweise wird eine Verlängerung bis zum 30. September des Folgejahres gewährt, wenn ein schriftlicher Antrag an das Finanzamt gestellt wird.
Wenn die Steuererklärung allerdings von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, wird automatisch und ohne nötigen Antrag eine Frist bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres gewährt.

Gibt es eine spezielle Frist bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer?

Eine Steuererklärung ist in der Regel nur für Selbstständige, Unternehmer oder Vermieter verpflichtend, sodass auch nur für diese die oben genannte Frist gilt. Da Arbeitnehmer in der Regel keine Steuererklärung abgeben müssen, sondern dies meist freiwillig tun, um sich eine Rückerstattung zu sichern, wurde die Frist für die Abgabe der Steuererklärung auf vier Jahre verlängert.

Was kann innerhalb der Frist in der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Vor allem Arbeitnehmer können bei ihrer Steuererklärung im Rahmen der Frist meist mehr absetzen, als sie glauben. So können beispielsweise alle Arbeitsmittel, die bis zu 90 Prozent beruflich genutzt werden (Büromaterialien, Berufsbekleidung, Büromöbel) steuerlich geltend gemacht werden. Auch Reisekosten, die aufgrund beruflich bedingter Reisen entstehen, sowie deren Nebenkosten (Parken, Übernachtung) können abgesetzt werden. Dies gilt auch für Vorsorge- und Versicherungsleistungen wie Rentenversicherung oder private Zusatzversicherungen. Dabei muss allerdings eine Höchstgrenze beachtet werden: Für Rentenbeiträge macht diese 62 Prozent des Gesamtbetrages aus, beträgt also maximal 12.400 Euro.
Bei der Steuererklärung absetzbar sind außerdem haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuungs- und Aus- beziehungsweise Fortbildungskosten.


© StepStone 2011

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